Welche Einwegartikel müssen ersetzt werden?
Seit dem 3. Juli 2021 dürfen einige Einweg-Kunststoffprodukte, für die es schon jetzt gute Alternativen gibt, nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Um Plastikmüll zu reduzieren und die Umwelt zu schonen, sind unter anderem Produkte, wie Besteck, Einwegteller, Rührstäbchen und Strohhalme aus Kunststoff, sowie Menüboxen und Heißgetränke Becher aus expandiertem Polystyrol (EPS) nicht mehr erlaubt.
Nachhaltige Alternativen im Überblick
❯ Plastikteller: Nachhaltige Alternativen aus Pappe, Zuckerrohr und weiteren Materialien
Teller aus Pappe, Zuckerrohr und mehr
Der Verkauf von Plastiktellern ist seit dem 3. Juli 2021 nicht mehr erlaubt. Ganz einfach ersetzen lassen sie sich durch umweltfreundliche Teller aus nachwachsenden Rohstoffen.
❯ frei von Schadstoffen und Mineralölen
❯ lebensmittelecht
❯ stabil
❯ biologisch abbaubar und kompostierbar
❯ hochwertige Qualität
Alternativen zu PlastiktellernNeben dem Klassiker aus Pappe, können Sie zwischen verschiedenen Materialien, wie Zuckerrohr, Palmblatt, Agrarreste, Bambus und Birkenholz wählen.
❯ Plastikbesteck: Umweltfreundlicher Ersatz aus Holz, Papier oder Bambus
Besteck aus natürlichen Materialien
Besteck aus Plastik steht ebenfalls seit dem letzten Sommer auf der Verbotsliste. Bio-Besteck aus natürlichen Materialien ist jedoch eine sehr gute Alternative, die Umweltfreundlichkeit und Qualität miteinander verbindet.
❯ 100 % natürlich
❯ lebensmittelecht
❯ geschmacksneutral
❯ funktional und stabil
❯ biologisch abbaubar und kompostierbar
Jetzt Alternativen findenNachhaltiges Besteck kann aus verschiedenen Rohstoffen bestehen: Natürliches Birkenholz, exotischer Bambus oder sogar Papier!
❯ Plastikstrohhalme: Natürliche Alternativprodukte ganz ohne Plastik
Strohhalme ganz ohne Plastik
Nachhaltige Strohhalme werden aus nachwachsenden Rohstoffen gefertigt und sind somit eine gute Alternative zu konventionellen Strohhalmen aus Plastik, die ebenfalls nicht mehr erhältlich sind.
❯ große Auswahl an Farben und Designs
❯ geschmacksneutral
❯ 100 % natürlich
❯ teilweise wiederverwendbar
❯ biologisch abbaubar und kompostierbar
Zu den Bio-StrohhalmenUnsere FSC-zertifizierten Papierstrohhalme sind in verschiedenen Farben und Größen erhältlich und ideal für Cocktails, Limonaden und sonstige Erfrischungsgetränke. Neben Trinkhalmen aus Papier finden Sie in unserem Shop auch Trinkhalme aus Stroh oder wiederverwendbare Bambus-Strohhalme.
❯ EPS-Menüboxen: Nachhaltiger Ersatz für Ihren Take Away-Service
Nachhaltige Alternativen für EPS-Menüboxen
Verpackungen aus EPS (expandiertes Polystyrol) lassen sich ganz einfach durch praktische Produkte aus Zuckerrohr ersetzen, sodass Sie beim Verpacken von Gerichten auf Nichts verzichten müssen.
❯ sehr stabil
❯ tropfdicht
❯ besonders für fettige und wasserhaltige Speisen geeignet
❯ wärmeisolierend
❯ biologisch abbaubar und kompostierbar
Nachhaltige MenüboxenUnser Tipp: Verpackungen aus Frischfaserkarton mit einer Bio-Beschichtung eignen sich ebenfalls als Behälter für fettige Speisen.
❯ EPS-Heißgetränkebecher: Umweltfreundliche Alternativen, um Getränke zuverlässig warmzuhalten
Kaffeebecher aus natürlichen Materialien
Auch die beliebten Getränkebecher aus EPS (expandiertes Polystyrol) lassen sich ganz einfach ersetzen. Mit sehr ähnlichen Eigenschaften sind Becher aus Zuckerrohr die beste Alternative für Thermobecher.
❯ besonders stabil
❯ wäremisolierend
❯ lebensmittelecht
❯ geschmacksneutral
❯ biologisch abbaubar und kompostierbar
Alternativen zu EPS-BechernBecher aus Pappe, die mit einer Bio-Beschichtung versehen sind, eignen sich ebenfalls ideal für Heißgetränke.
❯ EPS-Heißgetränkebecher: Umweltfreundliche Alternativen, um Getränke zuverlässig warmzuhalten
Kaffeebecher aus natürlichen Materialien
Auch die beliebten Getränkebecher aus EPS (expandiertes Polystyrol) lassen sich ganz einfach ersetzen. Mit sehr ähnlichen Eigenschaften sind Becher aus Zuckerrohr die beste Alternative für Thermobecher.
❯ besonders stabil
❯ wäremisolierend
❯ lebensmittelecht
❯ geschmacksneutral
❯ biologisch abbaubar und kompostierbar
Alternativen zu EPS-BechernBecher aus Pappe, die mit einer Bio-Beschichtung versehen sind, eignen sich ebenfalls ideal für Heißgetränke.
Sie suchen umweltfreundliche Produkte? Hier finden Sie sie!
Gesetzliche Mehrwegpflicht 2023
Neben dem Plastikverbot für Einweggeschirr gilt in Deutschland seit dem 01. Januar 2023 die sogenannte Mehrwegpflicht. Dadurch sind Gastronom*innen unter bestimmten Umständen dazu verpflichtet, für ihren Außer-Haus-Verkauf als Alternative zu Einwegverpackungen aus Kunststoff oder mit einem Kunststoffanteil mindestens eine Mehrwegalternative anzubieten.
Wichtig: Mehrwegpflicht bedeutet nicht Einwegverbot
Auch wenn Sie als Gastronomiebetrieb durch die gesetzlichen Vorgaben dazu verpflichtet sind, Mehrwegverpackungen für Ihr Take-Away Geschäft als Alternative zu Kunststoff-Einwegverpackungen anzubieten, bedeutet dies nicht, dass Sie Kunststoff-Verpackungen gar nicht mehr verwenden dürfen. Diese sind auch weiterhin erlaubt! Sie müssen Ihr Angebot lediglich um Mehrwegalternativen ergänzen.
Verpackungen, die nicht aus Kunststoff bestehen* - z.B. Boxen aus Pappe oder Zuckerrohr - können Sie auch weiterhin nutzen, ohne eine Mehrwegalternative anzubieten.
Alle Informationen zur Mehrwegpflicht, ob Sie davon betroffen sind und wie Sie sie am einfachsten umsetzen, finden Sie auf unserer Informationsseite ❯
Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG)
Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) sieht vor, dass Hersteller und Inverkehrbringer von bestimmten Einwegkunststoffprodukten die Kosten der Abfallbewirtschaftung anteilig tragen sollen. Dies umfasst die Sammlung, Beförderung und Behandlung von Abfällen, sowie behördlich veranlasste Reinigungsaktionen und Sensibilisierungsmaßnahmen. Die Kostenanteile werden an öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und andere entsprechend berechtigte juristische Personen des öffentlichen Rechts geleitet.
Betroffene Produkte & geplante Abgabesätze
Die betroffenen Produktgruppen sind im EWKFondsG definiert. Generell gilt, dass Einwegprodukte betroffen sind, die ganz oder teilweise aus Kunststoff (auch Bio-Kunststoff) bestehen. Die entsprechend festgelegten Abgabesätze regelt die Einwegkunststofffondsverordnung. Das Umweltbundesamt bietet detaillierte Informationen zu den Regelungen bezüglich des EWKFondsG.
Folgende Produktgruppen im PAPSTAR Shop sind betroffen:
Lebensmittelbehälter mit oder ohne Deckel, für Lebensmittel, die zum unmittelbaren Verzehr vor Ort oder zur Mitnahme gedacht sind und in der Regel aus dem Behältnis heraus verzehrt werden (Geplanter Abgabesatz: 0,177 € /kg)
Getränkebecher einschließlich Verschlüsse und Deckel bis zu einem Füllvolumen von 3 Litern (Geplanter Abgabesatz: 1,231 € /kg)
Leichte Kunststofftragetaschen (Geplanter Abgabesatz: 3,790 € /kg)
Luftballons - ausgenommen sind Ballons für industrielle und gewerbliche Verwendungszwecke (Geplanter Abgabesatz: 4,338 € /kg)
Feuchttücher für Körper- und Haushaltspflege (Geplanter Abgabesatz: 0,060 € /kg)
Hinweis: Sollten Sie Tüten und Folienverpackungen nutzen, die Sie mit Lebensmitteln befüllen, die unmittelbar aus der Verpackung heraus verzehrt werden, sind Sie selbst dazu verpflichtet sich zu registrieren und die Sonderabgabe abzuführen.